! Neues zum Amateursport, 31.03.2022
Liebe Vereinsmitglieder,
in Ergänzung der vom Land Niedersachsen beabsichtigten Lockerungen hat der Vorstand des TuS Petersfehn in seiner Sitzung am 31.3.2022 erneut beschlossen:
- Für alle Sporttreibenden ab dem 14. Lebensjahr und allen Übungsleitungen gilt weiterhin die 2G-Regel. Für Kinder unter 14 Jahren gilt 3G, also ein Schnelltest (siehe unten).
- Bei Handballspielen sind Zuschauende im Rahmen des Hygienekonzeptes des TuS Petersfehn zugelassen. Es gilt die 2G-Regel. Dabei sind zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Haushalt angehören, jeweils 2m Abstand einzuhalten. Die Höchstzahl der Zuschauenden liegt bei 100 Personen. Bis zur Einnahme des Platzes und bei Wechsel des Platzes ist eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. Bei Zugang und beim Verlassen der Halle sind die Abstände von 2m einzuhalten.
- Es gilt die FFP2-Maskenpflicht innerhalb der Gebäude, außer beim Sporttreiben und bei Einnahme eines festen Platzes in der Halle.
Die Kontaktdaten müssen, wie bisher auch, erfasst und dokumentiert werden. Dies kann elektronisch erfolgen, sofern die Nachverfolgung gewährleistet ist.
Hinsichtlich der Testungen zu Nr. 1 sind zertifizierte Schnelltests, wie sie zum Beispiel in Apotheken oder Testzentren durchgeführt werden, erlaubt. Auch Testungen in der Schule sind gültig. Und schließlich dürfen auch die Übungsleitungen einen Selbsttest unmittelbar vor dem Training beaufsichtigen und bescheinigen. Dies soll aber aus Zeitgründen die Ausnahme sein. Die Selbsttest-Kits wären von jeder Person auf eigene Kosten mitzubringen.
Die Übungsleitungen/Trainerinnen/Trainer sind verpflichtet, alle Nachweise zu überprüfen.
Es gilt darüber hinaus das Hygienekonzept des TuS Petersfehn. Höherrangiges Recht bleibt unberührt.
Weitere Informationen können den Corona-Vorschriften des Landes Niedersachsen entnommen werden. Und hier können die aktuellen Warnstufen und Leitindikatoren eingesehen werden.
Der Vorstand